1. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.1 Angebot, Auftragserteilung
1.1.1 Lieferungen und Leistungen von Fischer Panda GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen und nach Maßgabe des zwischen Fischer Panda GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese AGB von Fischer Panda GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Fischer Panda GmbH nicht an, es sei denn, Fischer Panda GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB von Fischer Panda GmbH gelten auch dann, wenn Fischer Panda GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.1.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das Fischer Panda GmbH innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann. Alle Angebote von Fischer Panda GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.1.3 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Fischer Panda GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Fischer Panda GmbH ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Sofern Konstruktionsunterlagen im Auftrag bzw. auf Veranlassung des Kunden angefertigt werden, werden diese gesondert berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.
1.1.5 Vom Kunden überlassene Muster, Modelle, Zeichnungen oder Datenträger werden nur auf Anforderung und Kosten des Kunden zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande und geht nicht rechtzeitig eine Anforderung ein, ist Fischer Panda GmbH berechtigt, überlassene Muster, Modelle oder Zeichnungen einen Monat nach Abgabe eines Angebots zu vernichten, ohne dass irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.
1.1.6 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Preis und Zahlung
1.2.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
1.2.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Preise - wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde - ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch zuzüglich Fracht, Verpackung sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
1.2.3 Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen per Vorkasse und ohne jeden Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf einem der auf den Rechnungen angegebenen Konten. Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
1.2.4 Bei allen Einzellieferungen, die nach Kundenspezifikation gebaut werden müssen, werden Anzahlungen im Einzelfall geregelt.
1.2.5 Gerät der Kunde mit einer geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist Fischer Panda GmbH berechtigt, sofortige Bezahlung der gesamten Vergütung ohne Rücksicht auf die Fälligkeit zu verlangen und weitere Leistungen solange einzustellen bzw. Lieferungen solange zurückzuhalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Fischer Panda GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Falls Fischer Panda GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Fischer Panda GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
1.2.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Fischer Panda GmbH anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
1.3 Lieferzeit
1.3.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der dem Angebot entsprechenden Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang einer gegebenenfalls fälligen Anzahlung.
1.3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Fischer Panda GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit Fischer Panda GmbH trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht erhält. Sich abzeichnende Verzögerungen bzw. die Nichtlieferung teilt Fischer Panda GmbH dem Kunden unverzüglich mit. und wird im Falle eins Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
1.3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die von Fischer Panda GmbH nicht beeinflusst werden können, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Fischer Panda GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Fischer Panda GmbH dem Kunden so schnell wie möglich mitteilen.
1.3.4 Kommt Fischer Panda GmbH in Verzug, so hat der Kunde Fischer Panda GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe des nachstehenden Abschnitts 8 geltend machen.
1.3.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verschoben, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk von Fischer Panda GmbH, mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
1.3.6 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
1.4 Gefahrübergang und Entgegennahme
1.4.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Fischer Panda GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Anlieferung und Aufstellung des Liefergegenstandes vor Ort übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden kann auf seine Kosten die Sendung durch Fischer Panda GmbH gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert werden. Dies muss jedoch ausdrücklich schriftlich verlangt worden sein.
1.4.2 Ist der Kunde Unternehmer und verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die Fischer Panda GmbH nicht zuzurechnen sind, so geht die Gefahr vom Tag der Meldung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. Fischer Panda GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
1.4.3 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 1.6 zunächst entgegenzunehmen.
1.5 Eigentumsvorbehalt
1.5.1 Ist der Kunde Verbraucher behält sich Fischer Panda GmbH das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
1.5.2 Ist der Kunde Unternehmer behält sich Fischer Panda GmbH das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen von Fischer Panda GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind, auch wenn die konkreten Liefergegenstände bereits bezahlt wurden. Dieses gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Fischer Panda GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen Er tritt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bist zur Erfüllung aller Ansprüche der Fischer Panda GmbH, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt Fischer Panda GmbH unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von Fischer Panda GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Fischer Panda GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Fischer Panda GmbH kann verlangen, dass der Kunde die ihr abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die Fischer Panda GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Fischer Panda GmbH und dem Kunden vereinbarten Lieferpreis als abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt und andere Fischer Panda GmbH zustehenden Sicherungen, gelten bis zur vollständigen Freistellung von Fischer Panda GmbH aus eventuellen Verbindlichkeiten, die Fischer Panda GmbH im Interesse des Kunden eingeht. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von Fischer Panda GmbH gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat Fischer Panda GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von Fischer Panda GmbH ihr zustehende
Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
1.5.3 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde Fischer Panda GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten einer Intervention von Fischer Panda GmbH zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
1.6 Haftung für Mängel der Lieferung/Gewährleistung
1.6.1 Ist der Kunde Verbraucher, haftet Fischer Panda GmbH bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.6.2 Ist der Kunde Unternehmer setzen die Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) unverzüglich nachgekommen ist. Etwa aufgetretene Mängel sind in möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen zu beschreiben. Im Falle einer ordnungsgemäßen Rüge wird Fischer Panda GmbH wie folgt Nacherfüllung leisten:
1.6.2.1 Im Rahmen der Nacherfüllung ist Fischer Panda GmbH berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder Ersatz zu leisten.
Ersetzte Teile werden Eigentum von Fischer Panda GmbH. Fischer Panda GmbH stehen mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu.
1.6.2.2 Zur Durchführung aller Fischer Panda GmbH notwendig erscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit Fischer Panda GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist Fischer Panda GmbH von der Mängelhaftung befreit. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder, wenn Fischer Panda GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, kann dem Kunden das Recht zugestanden werden, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Fischer Panda GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, jedoch nur nach zuvor schriftlich vorliegender Einverständniserklärung durch Fischer Panda GmbH.
1.6.2.3 Im Gewährleistungsfall muss der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich an das Werk von Fischer Panda GmbH zurücksenden. Fischer Panda GmbH trägt die Kosten der Rücksendung sowie die Kosten des günstigsten Versandes des nachgebesserten Liefergegenstandes oder des Ersatzstückes.
Wenn sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, trägt Fischer Panda die Kosten des Ersatzstückes ab Werk. Falls Liefergegenstände (Stromerzeuger und andere Aggregate und Komponenten) fest eingebaut werden und der Ausbau oder die Rücksendung an Fischer Panda GmbH nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand durchführbar ist, kann vereinbart werden, dass zur Beseitigung eines Mangels u. U. auch ein Techniker von Fischer Panda GmbH oder einer autorisierten Vertragsfirma die Reparatur vor Ort durchführt. Mit Ausnahme der Kosten für das Ersatzstück, zuzüglich eventuell günstigster anfallender Versandkosten, trägt der Kunde alle übrigen Kosten einschließlich der Reise- und der Montagekosten.
Etwa anfallende Einbaukosten und/oder Ausbaukosten werden von Fischer Panda GmbH nicht übernommen.
1.6.3 Ist Fischer Panda GmbH mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen, vom Kunden gesetzten Frist nicht erfolgreich, schlägt die Nacherfüllung auch nach mehreren Nacherfüllungsversuchen endgültig fehl oder lehnt Fischer Panda GmbH eine Nacherfüllung ab, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung und Aufwendungsersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung der Vergütung zu.
1.6.4 Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder von Fischer Panda GmbH nicht beauftragte oder autorisierte Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von Fischer Panda GmbH zu vertreten sind, entstanden sind, übernimmt Fischer Panda GmbH keine Gewähr. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von Fischer Panda GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne Zustimmung von Fischer Panda GmbH vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
1.6.5 Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 1.8.
1.6.6 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eins Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 1.8.
1.7 Inbetriebsetzung
1.7.1 Die bei Inbetriebsetzung entstehenden Aufwendungen für Monteur- und Auslösungssätze trägt der Kunde, insbesondere auch für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Reise- und Wegezeiten gelten als Arbeitszeit.
1.7.2 Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie für die Beförderung von Werkzeug und sonstigen Hilfsmitteln sowie des Reisegepäcks trägt der Kunde.
1.8 Haftung für Schäden
1.8.1 Die Haftung von Fischer Panda GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, Ansprüchen aus Produkthaftung und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Fischer Panda GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Fischer Panda GmbH. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Fischer Panda GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertreten und Erfüllungsgehilfen von Fischer Panda GmbH.
1.9 Vertragsannullierung
1.9.1 Falls der Kunde von einem Vertrag unberechtigt zurücktritt, ist Fischer Panda GmbH, unbeschadet der Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens, berechtigt, 10 % des Bruttoauftragswertes für die durch die Bearbeitung des Vertrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn geltend zu
machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass Fischer Panda GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
1.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der nachstehenden Sonderregelung der nachstehenden Ziff. 1.10.3 etwas anderes ergibt.
1.10.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH zuständige Gericht. Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Fischer Panda GmbH Otto-Hahn-Str. 40
D-33104 Paderborn
Tel: + 49 (0) 5254-9202-0
Fax: + 49 (0) 5254-9202-550
Mail: info@fischerpanda.de
Web:
Stand : 2015-08-28
1. Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Bestellungen der Fischer Panda GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen und nach Maßgabe des zwischen Fischer Panda GmbH und dem Verkäufer geschlossenen Vertrages.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennt Fischer Panda GmbH nicht an, es sei denn, Fischer Panda GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Fischer Panda GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Leistung vorbehaltlos annimmt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Bestellungen, Bestätigungen
Bestellungen und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Bestellungen von Fischer Panda GmbH sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unter Angabe der Bestelldaten durch den Verkäufer zu bestätigen. Unterbleibt diese Bestätigung oder erfolgt sie nicht fristgerecht, ist Fischer Panda GmbH berechtigt, innerhalb von 14 Werktagen ab Absendung der Bestellung durch eine schriftliche Erklärung die Bestellung zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weichen Bestätigungen des Verkäufers von Bestellungen von Fischer Panda GmbH ab, hat der Verkäufer Fischer Panda GmbH darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst nach schriftlicher Zustimmung von Fischer Panda GmbH zustande.
1.3 Versand
Versandvorschriften, insbesondere in der Bestellung genannte Versandanschriften sind zu beachten. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, erfolgen Lieferungen frei Versandanschrift einschließlich Verpackung.
Versandanzeigen sind mit Angabe der besonders kenntlich gemachten Bestelldaten an Fischer Panda GmbH, die Versandanschrift sowie an eventuell weitere in der Bestellung angegebene Empfängeranschriften zu senden und der Sendung beizufügen.
1.4 Preise, Rechnungslegung, Gefahrübergang
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und unabhängig vom Lieferzeitpunkt. Die Preise schließen Lieferung frei Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.
Die Rechnung ist unter gesonderter Ausweisung der im Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuer an die Postanschrift von Fischer Panda GmbH zu senden. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen.
Soweit in der Bestellung keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung 30 Tage nach Rechnungseingang und Lieferung oder Abnahme der Leistung. Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten.
Die Versendungsgefahr (Verlust, Beschädigung, Verzögerung etc.) trägt der Verkäufer. Er hat unaufgefordert auf eigene Kosten eine Transport- oder Bruchversicherung abzuschließen.
1.5 Termine
Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
Der Verkäufer ist verpflichtet, Fischer Panda GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,1 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleiben unberührt.
1.6 Forderungsabtretung/Aufrechnung
Der Verkäufer ist ohne vorherige Zustimmung von Fischer Panda GmbH nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Fischer Panda GmbH an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Fischer Panda GmbH uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
1.7 Eigentumsvorbehalt
Mit der Übergabe eines Liefergegenstandes wird dieser Eigentum von Fischer Panda GmbH. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers wird von Fischer Panda GmbH anerkannt; die Verpflichtung eines Konzernvorbehalts oder die Verpflichtung zur Weiterleitung eines Eigentumsvorbehalts an Kunden von Fischer Panda GmbH bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Fischer Panda GmbH.
1.8 Beistellungen
Von Fischer Panda GmbH beigestelltes Material, wie Unterlagen, Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und Aufzeichnungen auf Datenträgern, sind vom Verkäufer von anderen Materialien getrennt, als Eigentum von Fischer Panda GmbH gekennzeichnet und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns solange für Fischer Panda GmbH kostenlos aufzubewahren, bis Fischer Panda GmbH Rückgabe verlangt. Die Materialien dürfen nicht vervielfältigt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Nutzung außerhalb der vertraglich vorgesehenen Zwecke, auch für eigene Zwecke, ist dem Verkäufer untersagt.
Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Abwicklung des Vertrages fort. Der Verkäufer haftet für Schäden aus der Verletzung vorstehender Verpflichtungen.
Von Fischer Panda GmbH beigestelltes Material verbleibt im Eigentum von Fischer Panda GmbH.
Verarbeitungen und Umbildungen durch den Verkäufer werden für Fischer Panda GmbH vorgenommen. Werden im Eigentum von Fischer Panda GmbH stehende Materialien mit anderen, nicht Fischer Panda GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Fischer Panda GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer) der Fischer Panda GmbH gehörenden Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Letzteres gilt entsprechend bei untrennbarer Vermischung und Verbindung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer anteilmäßig Miteigentum auf Fischer Panda GmbH überträgt. Alleineigentum oder Miteigentum werden vom Verkäufer für Fischer Panda GmbH verwahrt.
1.9 Schutzrechte
Der Verkäufer haftet dafür, dass durch den Bezug und die Benutzung der von ihm angebotenen und gelieferten Gegenstände nationale und ausländische Patente und sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Verkäufer stellt Fischer Panda GmbH von eventuellen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, Fischer Panda GmbH in einem Verletzungsverfahren beizutreten. Die Freistellungspflicht des Verkäufers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Fischer Panda GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
1.10 Gewährleistung und Haftung
Fischer Panda GmbH stehen die gesetzlichen Mängelansprüche in vollem Umfang zu. Insbesondere ist Fischer Panda GmbH berechtigt, vom Verkäufer nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstandes zu verlangen.. Fischer Panda GmbH behält sich ausdrücklich die Geltendmachung des Rechts auf Schadensersatz, auch Schadensersatz statt der Leistung, für jeden Grad des Verschuldens in voller Höhe nach den gesetzlichen Bestimmungen vor. Wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, ist Fischer Panda GmbH berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen.
Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit dem Gefahrübergang.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die bestehenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften (VDE, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Maschinenschutzgesetz etc.) einzuhalten. Liefergegenstände, die unter die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) bzw. elektrische Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, sind mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen und mit einer Betriebsanleitung zu liefern. Die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung sind Fischer Panda GmbH auf Verlangen auszuhändigen. Nicht verwendungsfertige Liefergegenstände sind mit einer Herstellererklärung zu liefern. Der Verkäufer haftet im Falle der Nichteinhaltung für sämtliche Schäden und stellt Fischer Panda GmbH hinsichtlich aller Regressansprüche frei.
Der Verkäufer haftet Fischer Panda GmbH gegenüber darüber hinaus für jegliche Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verursachen, in voller Höhe und für jeden Grad des Verschuldens nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Risiko für Transportschäden trägt der Verkäufer.
Fischer Panda GmbH ist verpflichtet die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung beim Verkäufer eingeht.
1.11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort die von Fischer Panda GmbH angegebene Versandanschrift/Verwendungsstelle bzw. der vereinbarte Ort der Leistungserbringung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH zuständige Gericht. Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, den Verkäufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Fischer Panda GmbH
Otto-Hahn-Str. 40
33104 Paderborn
Tel: +49 (0) 5254-9202-0
Mail: info@fischerpanda.de
Web: www.fischerpanda.de
(Stand 2013-02-01)
1. Garantiebedingungen für mobile und stationäre Fischer Panda Generatoren
Fischer Panda GmbH gewährt für diesen Generator dem Kunden zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie.
1.1 Garantievoraussetzungen
Wichtige Voraussetzung für die Garantieleistung:
Mit dem Generator wird in den technischen Unterlagen ein Formular „Antrag auf Registrierung und Ausstellung der Garantieurkunde“ mitgeliefert. Dieses Formular muss sorgfältig ausgefüllt werden und innerhalb von 2 Wochen nach dem Einbau des Generators bei Fischer Panda GmbH eingegangen sein. Dies gilt für alle Aggregate.
Es muss eine ordnungsgemäße Installation gemäß den Installationsanweisungen im Handbuch und Sicherheitshinweisen von Fischer Panda GmbH vorgenommen worden sein. Die vorgeschriebene Inbetriebnahmeinspektion mit der Aufzeichnung der im mitgelieferten Inbetriebnahmeprotokoll aufgeführten Parameter muss durchgeführt worden sein.
Die weiteren Inspektionen müssen gemäß Vorschrift durchgeführt und in das Formblatt eingetragen worden sein.
Der Benutzer ist verpflichtet, täglich den Ölstand zu prüfen und dabei eine „Sicht-Inspektion“ gemäß Betriebsanleitung bzw. Checkliste durchzuführen.
1.2 Garantiedauer
Fischer Panda GmbH garantiert fehlerfreies Material und einwandfreien Betrieb des Generators für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferdatum ab Werk Paderborn. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate begrenzt, wenn der Generator gewerblich (also nicht zu privaten Zwecken) genutzt wird.
Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum des Generators ab Werk Fischer Panda GmbH und ist auf eine maximale Betriebsstundenzahl von 1.000 Stunden begrenzt. Für die in Ziff. 1.5 dieser Garantiebedingungen genannten Teile des wassergekühlten elektrischen Panda Asynchrongenerators wird die Garantie auf einen Zeitraum von 5 Jahren erweitert. Diese erweiterte Garantiezeit ist allerdings Einschränkungen unterworfen, die unter Ziff. 1.5 dieser Garantiebedingungen näher genannt sind.
Im Übrigen sind die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen von Fischer Panda GmbH verbindlich.
1.3 Garantieleistungen
Wenn Garantiearbeiten erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Fischer Panda GmbH den Generator auf seine Kosten bei einer von Fischer Panda GmbH autorisierten und jeweils individuell benannten Kundendienststelle vorzustellen oder an die Fischer Panda GmbH direkt einzusenden.
Sofern der Generator in einem Fahrzeug eingebaut ist (Landfahrzeug, Wasserfahrzeug etc.), ist mit Fischer Panda GmbH im Garantiefall konkret zu verabreden, wo und wie die Reparaturarbeiten vorgenommen werden können. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug oder den Generator zum Sitz von Fischer Panda GmbH nach Paderborn zu bringen.
In jedem Falle kann Fischer Panda GmbH entscheiden, ob eine Reparatur an ihrem Geschäftssitz oder an einem anderen Ort durch einen autorisierten Partner von Fischer Panda GmbH ausgeführt werden soll. Wenn der Kunde verlangt, dass ein Monteur zum Objekt anreist, sind in jedem Falle die Reisekosten vom Kunden zu tragen. Hierzu gehören auch die für die Reise erforderliche Arbeitszeit sowie die Reisespesen (Übernachtung, Tagegeld).
Sofern in besonderen Fällen Garantiearbeiten an Bord von Fahrzeugen am Standort des Fahrzeuges durchgeführt werden, muss der Kunde dafür sorgen, dass sowohl das Fahrzeug als auch der Generator einwandfrei zugänglich sind und dass angemessene und zumutbare Arbeitsbedingungen gegeben sind.
Hierzu gehört auch, dass das Fahrzeug ab 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends für Arbeiten frei zur Verfügung steht.
Der Kunde kann nach Genehmigung auch nach Absprache mit Fischer Panda GmbH defekte Teile vor Ort ausbauen. Diese müssen auf Verlangen kostenfrei zu Fischer Panda GmbH oder zu einer anderen, von Fischer Panda GmbH benannten Adresse eingesandt werden. Sie werden nach Überprüfung nach Wahl von Fischer Panda GmbH ausgetauscht oder repariert und auf Gefahr und Kosten des Kunden zurückgesandt.
Für den Fall, dass ein Teil ausgetauscht wird, geht das defekte Teil in das Eigentum von Fischer Panda GmbH über.
Wenn Reparaturen nicht durch Fischer Panda GmbH an deren Sitz durchgeführt werden können, hat der Kunde zunächst alle Kosten der Reparatur zu verauslagen. Die Kosten für das defekte Teil zuzüglich eventuell günstigster anfallender Versandkosten übernimmt Fischer Panda GmbH. Die Reisekosten sowie Ein- und Ausbaukosten trägt der Kunde.
Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
1.4 Erlöschen der Garantie
Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn
Weiterhin entfällt der Garantieanspruch in allen Fällen höherer Gewalt oder Kriegseinwirkung.
1.5 Erweiterte Garantie
Erweiterte Garantie für FISCHER PANDA Generatoren - 5 Jahre ab Kaufdatum:
Für den elektrischen Teil des Generators (Stator mit Wicklung, Generatorgehäuse, Gehäuseabdichtung mit allen wasserführenden Teilen) wird eine Garantie von fünf Jahren gegeben. Diese erweiterte Garantie umfasst alle Schäden, die an den oben genannten Teilen durch die Einwirkung von Kühlwasser entstehen.
Fischer Panda GmbH entscheidet nach ihrer Wahl, ob sie repariert oder kostenlos ein Ersatzteil zur Verfügung stellt. Alle Teile müssen ausgebaut und frachtfrei an Fischer Panda GmbH eingesandt werden. Es sind Schäden ausgeschlossen, die durch Temperaturüberlastung des Generators, durch das Versagen von Bauteilen, durch normalen Verschleiß oder durch Ausfall von Peripherie-Aggregaten, Wasserpumpen, Wasserzulauf, automatische Abschalteinrichtungen usw. entstehen.
Aufwendungen für Arbeitszeit etc. zum Ein- und Ausbauen der Aggregate sind von dieser erweiterten Garantie nur insoweit erfasst, als für die Arbeit ein Pauschalbetrag verrechnet wird, der sich an der Arbeitszeit orientiert, die zu erwarten ist, wenn die Reparatur von einem erfahrenen Monteur bei guter Zugänglichkeit des Objektes entstehen würde.
Ausgenommen sind auch solche Schäden, die durch Fremdeinwirkung, unsachgemäße Kompensation oder Überkompensation mit Kondensatoren entstehen.
Zusätzliche Garantieleistungen sind möglich und können den erweiterten Fischer Panda Garantiepaketen entnommen werden.
1.6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Soweit sich aus diesen Garantiebedingungen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der nachstehenden Sonderregelung etwas anderes ergibt.
Für diese Garantiebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Fischer Panda GmbH zuständige Gericht.
Fischer Panda GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen
Fischer Panda GmbH
Otto-Hahn-Str. 40
33104 Paderborn
Tel: + 49 (0) 5254-9202-0
Mail: info@fischerpanda.de
Web: www.fischerpanda.de
Garantiebedingungen (Stand:2013-02-01)